FAQ
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Castor ist – auf internationaler Ebene und in Frankreich – das Arbeitnehmersparprogramm der VINCI-Gruppe, das allen interessierten Mitarbeitern wo immer möglich die Gelegenheit bieten möchte, zu Vorzugsbedingungen VINCI-Aktionär zu werden.
Ziel von VINCI ist dabei, die Früchte der Leistung zu teilen und die Zugehörigkeit zur VINCI-Gruppe zu stärken.
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A.Einen Arbeitgeberbeitrag des Unternehmens in Form von Gratisaktien, der sich auf bis zu 80 VINCI-Aktien belaufen kann.
VINCI unterstützt Ihre Sparbemühungen durch die Zuteilung von Gratisaktien, die je nach Einzahlungstranche variiert. Die geltende Regel begünstigt Kleinsparer: für die 10 ersten gezeichneten Aktien gibt es 20 Gratisaktien dazu.
Diese Gratisaktien gehen drei Jahre nach seiner Investition endgültig in den Besitz des Mitarbeiters über, sofern er dann immer noch für das Unternehmen tätig ist.
B. Von VINCI ausgeschüttete Dividenden
Sie erhalten auf die gezeichneten Aktien von Anfang an sowie für Gratisaktien nach ihrem endgültigen Erwerb die gegebenenfalls von VINCI ausgeschütteten Dividenden.
Als Aktionär erhalten Sie zwei Mal jährlich Dividenden. Diese werden wieder in VINCI-Aktien reinvestiert und Ihrem Castor-Konto gutgeschrieben.C. Übernahme der Kontoführungskosten durch Ihr Unternehmen
Als Mitarbeiter bezahlen Sie weder Kontoführungsgebühren noch Einstiegsgebühren, diese werden von Ihrem Unternehmen übernommen.
Wenn Sie Ihr Unternehmen verlassen (außer im Fall des Rentenantritts) und Ihre Aktien behalten, werden diese Gebühren direkt von ihrem jeweiligen Guthaben abgezogen.
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Alle Mitarbeiter eines Unternehmens, das dem „Plan Épargne Groupe d’Actionnariat International“ (PEGAI – Konzernsparplan für internationale Arbeitnehmerbeteiligung) beigetreten ist, die diesem Unternehmen in den 12 vergangenen Monaten zum Zeitpunkt ihrer Zeichnung mindestens 6 aufeinanderfolgende oder nicht aufeinanderfolgende Monate angehört haben.
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Abgesehen von Sonderfällen sind das die von VINCI zu über 50 % gehaltenen Unternehmen in einem der Länder, für die das Angebot gilt.
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Die derzeit an Castor International teilnehmenden Länder sind:
Deutschland, Australien, Österreich, Bahrain, Belgien, Brasilien, Côte d’Ivoire, Dänemark, Irland, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Chile, die Vereinigten Arabischen Emirate, die Vereinigten Staaten, Spanien, Estland, Finnland, Griechenland, Hongkong, Indonesien, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Norwegen, die Niederlande, Peru, Polen, Portugal, die Tschechische Republik, die Dominikanische Republik, Rumänien, Ungarn, das Vereinigte Königreich, Senegal, Serbien, Singapur, die Slowakei, Schweden, die Schweiz.
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Je nach Land existieren zwei Möglichkeiten:
– Online-Zeichnung über die Website Amundi
Hierfür muss Ihr Arbeitgeber Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, damit Ihnen per E-Mail Benutzerkennung und Passwort zugesandt werden können.
– Ausfüllen des Zeichnungsformulars in Papierform und Weiterleitung an Ihren Castor-Ansprechpartner.
Das Zeichnungsformular finden Sie in der Rubrik „Dokumente“.
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Wenden Sie sich an den zuständigen Castor-Ansprechpartner Ihres Unternehmens.
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Loggen Sie sich auf der Website für die Online-Zeichnung Amundi ein, klicken Sie auf „Login-Daten vergessen“ und geben Sie dann Ihre E-Mail-Adresse an.
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Der Mindesteinzahlungsbetrag entspricht dem Zeichnungspreis einer VINCI-Aktie.
Der maximale Einzahlungsbetrag darf 25 % Ihres Jahresbruttogehalts nicht übersteigen, es sei denn in Ihrem Land existiert eine andere Vereinbarung.
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Der Zeichnungspreis entspricht dem Durchschnitt der 20 Börsenkurse, die der Eröffnung der Zeichnungsperiode vorausgingen.
Da die VINCI-Aktie an der Pariser Börse in Euro (€) notiert ist, wird der Referenzpreis in Euro (€) angegeben.
In Ländern außerhalb der Eurozone wird der Zeichnungspreis in die Landeswährung umgerechnet, wobei der Wechselkurs des Vortages der Eröffnung der Zeichnungsperiode gilt.
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Das Angebot gilt zeitlich begrenzt, und die Zeichnungsperiode läuft einmal jährlich für drei Wochen. Außerhalb dieses Zeitraums eingereichte Zeichnungsformulare können nicht berücksichtigt werden.
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Die von Ihnen nutzbaren Zahlungsmittel finden Sie:
– auf Ihrem Zeichnungsformular,
– auf der Website zur Online-Zeichnung Amundi.
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Die Durchführung der Aktion entspricht dem Zeitpunkt der Kapitalerhöhung, die in den Wochen nach der Zeichnungsperiode erfolgt und deren exaktes Datum in der Broschüre zur jeweiligen Aktion bekannt gegeben wird.
In diesem speziellen Fall haben Sie kein Anrecht auf Gratisaktien.
Die Zeichnung dieser Aktion bringt Ihnen somit keinen Vorteil.
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Nach Ihrer Zeichnung erhalten Sie einen Kontoauszug von Amundi ESR, in dem Ihre Investition und die Zuteilung von Gratisaktien bestätigt werden.
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Sie verlieren Ihren Anspruch auf Gratisaktien, wenn Sie den Konzern vor Ablauf der Sperrfrist (drei Jahre) verlassen oder in ein anderes Land des Konzerns versetzt werden.
Bei einer Kündigung geht Ihr Anspruch auf Gratisaktien zum folgenden Zeitpunkt verloren:
– Am Tag des Versands Ihres Kündigungsschreibens
– Am Tag der Kenntnisnahme der Vertragsaufhebung
– Am Tag der persönlichen Übergabe oder der Kenntnisnahme Ihres Kündigungsschreibens
Bei einer verschuldeten Entlassung geht der Anspruch auf Gratisaktien am Tag der Verkündung der Entlassung verloren.
Je nach Grund Ihres Ausscheidens kann dieser Verlust des Anspruchs auf Gratisaktien mit einer finanziellen Entschädigung verbunden sein oder nicht. (Weitere Informationen finden Sie unter Frage ”Was geschieht mit meinen Gratisaktien, wenn ich den Konzern vor Ablauf der dreijährigen Sperrfrist verlasse (außer im Falle eines befristeten Vertrags)?”.)Sie können dann keine weiteren Aktionen von Castor International mehr zeichnen.
Zum Zeitpunkt meines Ausscheidens aus dem Konzern muss ich überprüfen, ob meine persönlichen Daten (E-Mail-Adresse, Postanschrift …) korrekt sind.
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Bei der Castor International Aktion ist Ihr Guthaben ab dem Tag der Durchführung der Aktion drei Jahre lang gesperrt.
In bestimmten Fällen kann das Guthaben ausnahmsweise vor Ablauf der Sperrfrist freigegeben werden. Diese Fälle der vorzeitigen Freigabe finden Sie unter Frage ”Welche Fälle erlauben eine vorzeitige Freigabe?”
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– Tod
– Invalidität
– Beendigung des Arbeitsvertrags (Rente, Kündigung, Entlassung …)
– Ausscheiden aus dem Konsolidierungskreis der an Castor International teilnehmenden Unternehmen
– Umzug des Konzerns in ein anderes Land
Der Antrag auf vorzeitige Rücknahme kann sowohl verfügbare als auch nicht verfügbare Guthaben betreffen.
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Wie jede Aktienanlage ist auch Ihre Investition in Castor International den Schwankungen des Kurses der VINCI-Aktie nach oben und unten unterworfen.
In Ländern außerhalb der Eurozone sind Sie außerdem dem Wechselkursrisiko unterworfen.
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Ich verliere den mit den Gratisaktien verbundenen Gewinn
Je nach Grund meines Ausscheidens bezahlt mir mein Arbeitgeber eine finanzielle Entschädigung oder nicht.
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Wenn Sie nicht selbst die Freigabe Ihrer persönlichen Investition aufgrund der Beendigung des Arbeitsvertrags beantragen, führt das Ende Ihres befristeten Arbeitsvertrags nicht sofort zum Verlust Ihres Anspruchs auf Gratisaktien.
Nach Ablauf der dreijährigen Sperrfrist gibt es zwei Möglichkeiten:
– Sie sind Mitarbeiter Ihres Unternehmens und erhalten die Gratisaktien.
– Sie sind nicht länger Mitarbeiter des Unternehmens und erhalten weder Gratisaktien noch eine finanzielle Entschädigung.
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Anzahl der anfangs errechneten Gratisaktien multipliziert mit dem Anfangszeichnungspreis der noch nicht abgewickelten Aktionen.
Beispiel: Ich gehe im August 2019 in Rente, kann also profitieren.
Ich habe je 10 Aktien bei den Aktionen 2017, 2018 und 2019 gezeichnet.
Somit habe ich Anspruch auf 20 Gratisaktien für 2017, 20 Gratisaktien für 2018 und 20 Gratisaktien für 2019.
Der Zeichnungspreis der Aktion 2017 lag bei 77,67 €.
Der Zeichnungspreis der Aktion 2018 lag bei 84,50 €.
Der Zeichnungspreis der Aktion 2019 lag bei 88,08 €.Meine finanzielle Verrechnung sieht also so aus:
(20 x 77,67 €)+(20 x 84,50 €)+(20 x 88,08 €)=1.553,40 € + 1.690 € + 1.761,60 € = 5.005 €Dieser Betrag wird von meinem Arbeitgeber zum Zeitpunkt meines Ausscheidens bezahlt, gilt im Allgemeinen als Gehalt und ist somit steuer- und abgabenpflichtig.
In Ländern außerhalb der Eurozone wird diese Entschädigung in der Landeswährung bezahlt.
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Ihr Sparguthaben wird verfügbar, und Sie erhalten die VINCI-Gratisaktien, wenn Sie immer noch Mitarbeiter des Konzerns sind und Ihre Anfangsinvestition komplett gehalten haben.
Es steht Ihnen frei, Ihre VINCI-Aktien im Castor International Arbeitnehmersparplan des Konzerns (Plan d’Épargne Groupe – PEG) zu belassen oder jederzeit ganz oder in Teilen zu verkaufen.
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Den Wert Ihres Guthabens können Sie jederzeit auf der Website Amundi oder auf Ihrem Kontoauszug oder in der Registerkarte „mein Guthaben verfolgen“ (suivre mon épargne) überprüfen.
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Um über Ihr freigegebenes Guthaben zu verfügen, verbinden Sie sich mit Ihrem Amundi-Online-Konto Amundi oder gehen Sie zur Registerkarte „Freigabe“ (comment débloquer).
Wenn Sie über ein noch gesperrtes Guthaben verfügen möchten, wenden Sie sich an Ihren Castor-Ansprechpartner.
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Nach Erhalt Ihrer Anweisungen führt Amundi ESR am folgenden Börsentag den Verkauf Ihrer Guthaben auf der Grundlage des Eröffnungskurses der VINCI-Aktie an der Pariser Börse durch.
Amundi ESR generiert die Zahlungen an Ihr Unternehmen.
Ihr Unternehmen erhält den Betrag und leitet ihn nach Erhalt an Sie weiter.
Zwischen dem Beginn der Abwicklung Ihres Rückkaufantrags und dem Eingang der Summe bei Ihrem Unternehmen können ein bis zwei Wochen vergehen.
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Ab dem Zeitpunkt Ihrer Zeichnung bleibt Ihr Sparguthaben für drei Jahre gesperrt. Somit können Sie nur im Fall einer vorzeitigen Freigabe darauf zugreifen. Diese Fälle der vorzeitigen Freigabe finden Sie unter Frage ”Welche Fälle erlauben eine vorzeitige Freigabe?”
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In der überwiegenden Mehrheit der Länder werden die gezeichneten Aktien in einem Fonds Commun de Placement d’Entreprise (FCPE) gehalten. Ein FCPE ist ein Portfolio aus Wertpapieren, das von allen Mitarbeitern, die Anteile des FCPE gezeichnet haben, gemeinsam gehalten wird. Durch Ihre Teilnahme am Angebot werden Sie nicht direkt zum VINCI-Aktionär. Sie halten stattdessen Anteile am FCPE Castor International.
In manchen Ländern, in denen die Gesetzgebung dies untersagt, werden die VINCI-Aktien direkt gehalten.
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Der Wert des FCPE-Anteils wird täglich in Abhängigkeit vom Eröffnungskurs der VINCI-Aktie an der Pariser Börse festgelegt.
Es gibt einen minimalen Unterschied zwischen dem Wert des FCPE-Anteils und dem der VINCI-Aktie, der mit den Betriebskosten des FCPE zusammenhängt.
Diese Betriebskosten betragen weniger als 0,1 % pro Jahr.
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Der FCPE wird von einem Aufsichtsrat geleitet, der aus Vertretern der Arbeitnehmer und der Direktion besteht. Dieser Aufsichtsrat vertritt die Mitarbeiteraktionäre und nimmt die mit den vom FCPE gehaltenen VINCI-Aktien verbundenen Stimmrechte in der Hauptversammlung wahr.
Sie finden alle Aufgaben des Aufsichtsrats im Reglement des FCPE, abrufbar auf der Website castor.vinci.com